Skys Cookie-Einwilligungswarnung: Ein Glücksspiel mit der Privatsphäre
Am 2. September 2024 erteilte das britische Information Commissioner’s Office (ICO) eine offizielle Verwarnung an Bonne Terre Limited, das unter Sky Betting and Gaming (SkyBet) tätig ist, wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Werbe-Cookies ohne ordnungsgemäße Einwilligung. Das ICO stellte fest, dass SkyBet die persönlichen Daten seiner Nutzer an Adtech-Unternehmen weitergab, sobald diese auf die SkyBet-Website zugriffen, noch bevor sie die Möglichkeit hatten, Werbe-Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Dies führte dazu, dass persönliche Daten zur Auslieferung gezielter Werbung genutzt wurden, ohne dass die Nutzer davon wussten oder zugestimmt hatten.
Die Untersuchung des ICO wurde durch eine Beschwerde der Kampagnengruppe Clean Up Gambling ausgelöst, die behauptete, SkyBet nutze persönliche Informationen aus, um gezielt gefährdete Personen anzusprechen. Obwohl das ICO keine Beweise für absichtlichen Missbrauch fand, ergriff es Maßnahmen als Teil eines umfassenderen Bestrebens, sicherzustellen, dass Websites den Nutzern klare und informierte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Nutzung ihrer persönlichen Daten für gezielte Werbung bieten und dass die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Cookies rechtmäßig, fair und transparent erfolgt.
Hintergrund
Die Untersuchung des ICO begann, nachdem Clean Up Gambling im Januar 2022 einen Bericht veröffentlichte, in dem behauptet wurde, dass SkyBet große Mengen personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Nutzer an Drittanbieter übermittelt habe. Das ICO entdeckte, dass SkyBet „nicht notwendige“ Cookies, einschließlich Tracking- und Werbe-Cookies, einsetzte, bevor die Nutzer ihre Präferenzen in der Consent Management Platform (CMP) festgelegt hatten. So hatte SkyBet beispielsweise MediaMath, eine Demand-Side-Plattform, beauftragt, die 40 Drittanbieter-Marketing-Cookies auf den Geräten der Besucher platzierte, bevor diese ihre Cookie-Präferenzen festgelegt hatten, was zu einer unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch Adtech-Unternehmen führte.
Die Verwarnung
Im Februar 2024 erließ das ICO eine Absichtserklärung zur Erteilung einer Verwarnung an SkyBet und stellte fest, dass das Unternehmen gegen mehrere Bestimmungen der britischen DSGVO verstoßen hatte, darunter:
- Artikel 5(1)(a): Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig, fair und transparent erfolgen.
- Artikel 6(1)(a): Die Verarbeitung muss eine rechtliche Grundlage haben.
- Artikel 7(1): Die Einwilligung muss nachgewiesen werden können, wenn sie als rechtliche Grundlage herangezogen wird.
Das ICO empfahl, dass SkyBet seine Cookie-Bereitstellungspraktiken kontinuierlich überprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass nicht notwendige Cookies nur nach Erhalt einer gültigen Einwilligung aktiviert werden. Das ICO warnte, dass bei anhaltender Nichteinhaltung weitere behördliche Maßnahmen folgen könnten.
In Reaktion auf die Untersuchung nahm SkyBet im März 2023 Änderungen vor, um den Nutzern die Möglichkeit zu geben, Werbe-Cookies abzulehnen, bevor ihre persönlichen Daten weitergegeben werden.
Auswirkungen auf die AdTech-Industrie
Diese Maßnahme des ICO dient als wichtige Erinnerung für Unternehmen, insbesondere diejenigen im Adtech-Sektor, wie wichtig die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwendung von Cookies ist. Das ICO äußerte weiterhin Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Besorgnis über die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten und hob die Notwendigkeit hervor, dass insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie Menschen mit Spielsucht, Kontrolle über gezielte Werbung haben. Es wird erwartet, dass Adtech-Praktiken weiterhin im Fokus des ICO stehen werden.
Autor: Maria Dimitrova
Article 66
Date: 02.05.2024
Zwei neue Mitglieder im Beratungsgremium für sicheres Glücksspiel ernannt
Die Glücksspielkommission hat zwei neue Mitglieder in das Advisory Board for Safer Gambling (ABSG) berufen: Dr. Virve Marionneau und Dr. Spencer Murch.
Anna van der Gaag, Vorsitzende des ABSG, äußerte sich begeistert über die Ernennungen und erklärte: „Wir haben das große Glück, Virve und Spencer als unsere neuesten Mitglieder zu haben. Sie sind hoch angesehene Akademiker mit beeindruckenden Erfolgen in der Glücksspiel-Forschung. Ihre Expertise wird die nationale und internationale Forschung, die wir der Kommission anbieten, bereichern. Glücksspiel ist eine globale Branche, und die regulatorischen Herausforderungen in verschiedenen Ländern überschneiden sich oft. Ich freue mich, sie willkommen zu heißen, und bin sicher, dass sie wertvolle Einblicke in eine Vielzahl von Themen bieten werden, die die Glücksspielregulierungspolitik und -praxis beeinflussen.“
Dr. Marionneau, Soziologin und Direktorin des Zentrums für Suchtforschung, Kontrolle und Governance an der Universität Helsinki, Finnland, ist spezialisiert auf Glücksspielregulierungen, digitale Glücksspielumgebungen, Branchpraktiken und die Untersuchung von Glücksspielschäden. Sie sagte: „Es ist mir eine Ehre, dem ABSG beizutreten, besonders in einer Zeit, in der internationale Zusammenarbeit für die Regulierung und Kontrolle des Glücksspiels immer wichtiger wird. Ich freue mich darauf, Teil dieses renommierten Teams zu sein und Einblicke in regulatorische Praktiken und Forschungen aus anderen Ländern zu bieten.“
Dr. Murch, Kognitionspsychologe und AGRI-Postdoktorand an der University of Calgary, Kanada, konzentriert sich auf das Verständnis von suchtgefährdetem Verhalten im Zusammenhang mit digitalen Produkten und untersucht, wie aufkommende KI-Technologien genutzt werden können, um Glücksspielprobleme zu verhindern. Er erklärte: „Ich freue mich darauf, zum ABSG beizutragen, besonders da sich KI-Technologien und digitales Glücksspiel weiterentwickeln. Es ist entscheidend, die Risiken, die diese Fortschritte für die öffentliche Gesundheit darstellen, genau zu verstehen. Das Mandat dieser Gruppe ist sowohl zeitgemäß als auch von großer Bedeutung und bietet eine einzigartige Gelegenheit, Forschungserkenntnisse in praktische Präventionsstrategien umzusetzen.“
Die Mitglieder des ABSG werden von der Glücksspielkommission ernannt.